Alkohol und Arbeitsplatz

Wer am Arbeitsplatz keinen Alkohol trinkt, ist kein Langweiler - bei Saft, Wasser und Kaffee arbeitet es sich grundsätzlich besser. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de


„Kollege Alkohol, Sie sind gefeuert!“

Alkohol und Arbeit passen nicht zusammen

Bier und Branntwein als Stärkungsmittel für Arbeiter? Was heute absolut undenkbar erscheint, war gegen Ende des 19. Jahrhunderts in vielen Fabriken üblich – quasi als Lohnersatz schenkte man Alkohol an die Belegschaft aus. Nur langsam setzte sich die Erkenntnis durch, dass Alkohol bei der Arbeit schädlich ist. Auch in geringen Mengen. Denn mit 0,8 Promille im Blut ist echte Konzentration unmöglich. Nicht nur die Sehfähigkeit lässt beträchtlich nach. Wer alkoholisiert im Betrieb Maschinen bedient, wird unweigerlich Fehler begehen – und dabei sich selber und andere gefährden. Experten schätzen, dass zehn bis dreißig Prozent der Arbeits- und Wegeunfälle auf Alkohol zurückzuführen sind. Auch die durch Alkohol vermeintlich „verbesserte“ Kreativität und das gesteigerte Selbstwertgefühl können zu der irrtümlichen Ansicht führen, mit Alkohol besser arbeiten zu können.

Die gleichen Risiken gelten auch für den Tag nach einer durchzechten Nacht, wenn man verkatert und möglicherweise mit Restalkohol im Blut am Arbeitsplatz erscheint. Ingesamt können Alkoholkranke nur etwa drei Viertel ihrer normalen Arbeitsleistung erbringen. Darüber hinaus bleiben sie 16mal häufiger dem Arbeitsplatz fern und melden sich 2,5 mal häufiger krank als ihre Kollegen.

Gemeinsames alkoholisches Einläuten des Feierabends oder gar Trinkrunden in den Pausen gibt es in deutschen Betrieben nicht mehr so häufig wie in früheren Zeiten. Das liegt auch daran, dass Alkoholmissbrauch und –abhängigkeit erhebliche wirtschaftliche und soziale Schäden bedingen: 100 alkoholgefährdete und / oder abhängige Mitarbeiter, so das Ergebnis verschiedener Untersuchungen, verursachen in fünf Jahren über 1,5 Millionen € Kosten.

Alkohol am Arbeitsplatz selber ist daher in den meisten Betrieben untersagt. Zu Betriebsfeiern, Geburtstagen und Ein- oder Ausständen jedoch werden so gut wie überall alkoholische Getränke angeboten und konsumiert. Auch das feuchtfröhliche Feiern eines Geschäftserfolgs gehört vielerorts einfach dazu. Daneben gibt es in Teams und Gruppen meist eine allgemein akzeptierte Reihe von Anlässen, bei denen man gemeinsam trinkt. Diese vermitteln den jungen Auszubildenden, dass Alkoholkonsum offenbar „selbstverständlich“ ist, und gefährden auch Menschen, die zu Alkoholproblemen neigen.

Foto: Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de

Alkoholabhängige stellen ihre Vorgesetzten und ihre Kollegen vor große Probleme. Woran soll man erkennen, ob ein Kollege oder Mitarbeiter nur gerne „einen über den Durst trinkt“ oder bereits alkoholgefährdet ist? Aus Unsicherheit, vermeintlicher Hilfsbereitschaft oder Fürsorge wird dem / der Betroffenen dann häufig ein Teil der Arbeit abgenommen – und damit eher das Gegenteil bewirkt. Richtig wäre vielmehr ein offenes, klares Verhalten, das konstruktiven Druck auf den Alkoholkranken ausübt. In erster Linie ist es Aufgabe der Führungskräfte, die nachlassende Arbeitsleistung und ein vermutetes Alkoholproblem anzusprechen. Sie müssen sich jedoch über ihre Rolle im Klaren sein – weder sind sie Hilfstherapeuten noch stellen sie Diagnosen.

Immer mehr Firmen und öffentliche Verwaltungen gehen deswegen dazu über, den Stier bei den Hörnern zu packen und gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig anzusprechen. In Dienst- und Betriebsvereinbarungen einigen sich Arbeitgeber mit Betriebs- und Personalräten auf verschiedene Maßnahmen der Suchtvorbeugung: So wird in der einen Firma vielleicht der Alkoholkonsum eingeschränkt, in der anderen gleich ein vollständiges Verbot ausgesprochen. Kleinere Firmen leisten sich meist nur zweistündige Informationsveranstaltungen über die Gefahren von Alkohol und arbeiten ansonsten mit einer Beratungsstelle in ihrer Nähe zusammen. Große Firmen entscheiden sich oft für ein langfristiges Präventionsprogramm. Vorgesetzten, Betriebsräten und Sozialarbeitern werden unter anderem Weiterbildungsseminare angeboten, bei denen es sowohl um den Umgang mit Suchtproblemen im Betrieb als auch um Suchtvorbeugung geht.

Zum Weiterlesen:

• Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz. Eine Praxishilfe für Personalverantwortliche. (Hg.: DHS)
Diese Broschüre ist kostenlos erhältlich. Sie kann online unter www.bzga.de, per Fax 02 21/8 99 22 57 oder schriftlich bei der BZgA, 51101 Köln oder bei der DHS, Postfach 1369, 59003 Hamm, bestellt werden.
• Alkohol am Arbeitsplatz - Eine Praxishilfe für Führungskräfte
Die Broschüre der BARMER GEK bietet Informationen zu Suchtprävention und Suchthilfe für jeden Arbeitsplatz: Führungsaufgaben, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Gesundheitsrisiken, betriebliche Suchthilfe und Interventionsmöglichkeiten, Prävention und Gesundheitsförderung, betriebliche Programme und Regelungen zum Umgang mit Alkohol. Als PDF zum Download: » Broschüre "Alkohol am Arbeitsplatz"

"Hat der Kollege vielleicht ein Alkoholproblem?"

Foto: Blicksammler/pixelio.de

Wie man mit dieser Vermutung richtig umgeht - und was zu tun ist, wenn sie sich bestätigt

Alkoholprobleme bleiben im Kollegenkreis auf Dauer nicht verborgen. Wenn Beschäftigte wiederholt alkoholisiert zur Arbeit kommen oder stark nach Alkohol riechen, ist das Problem offensichtlich. Viele andere Hinweise jedoch sind weniger eindeutig. Eine ungepflegte Erscheinung, Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit zum Beispiel können auf einen Alkoholmissbrauch hindeuten, haben aber möglicherweise ganz andere Gründe.

Wenn ein Kollege oder eine Kollegin trinkt, geschieht oft lange nichts. Alle schweigen und hoffen, dass sich das Problem irgendwann von selber wieder in Luft auflöst. Man meint, sich nicht einmischen zu dürfen, weiß nicht, was man sagen soll, man scheut die Auseinandersetzung und fürchtet vor allem, ein offenes Wort könne zur Entlassung des Betroffenen führen. Bis eines Tages das Fass überläuft und niemand mehr bereit ist, Fehlzeiten, mangelnde Arbeitsleistung und schlechtes Benehmen gegenüber Kollegen und Kunden hinzunehmen. Dann trifft den / die Betroffene der angestaute Ärger mit voller Wucht, der Arbeitsplatz ist gefährdet und geht eventuell verloren. Was also tun?

Auf jeden Fall sollte man eine entsprechende Vermutung ernst nehmen und zeigen, dass man das Problem erkennt und zur Unterstützung bereit ist. Wichtig ist es bei einem solchen Gespräch, über die eigenen Gefühle und Wahrnehmungen zu sprechen. Beispielsweise kann man offen schildern, was man selber beobachtet hat. Oder dass man sich wegen eines bestimmten Vorfalls um den Kollegen Sorgen macht. Ziel des Gesprächs ist dabei nicht, dem anderen zu beweisen, dass er / sie alkoholabhängig ist. Vielmehr geht es darum, Hilfe anzubieten und auf Hilfsangebote hinzuweisen. Und anschließend konsequent zu sein.

Oft reagieren Menschen mit einem Alkoholproblem zunächst abwehrend. Doch auch wenn man mit dem Gespräch erst einmal nichts erreicht zu haben scheint: Je mehr Rückmeldungen die betroffene Person erhält, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie allmählich zur Einsicht kommt und ihr Verhalten ändert. Wenn man nicht weiß, wie man das Problem einem Kollegen / einer Kollegin gegenüber ansprechen soll und keine Anlaufstelle im eigenen Betrieb hat, bieten auch die örtlichen Beratungsstellen Rat und Hilfe.

Nach oben

Aktuelles

27.05.11 08:07

SWR berichtet in der "Landesschau" über die Aktionswoche

Auch der SWR produzierte für die Landesschau Rheinland-Pfalz einen längeren...

» zum Bericht

Tipps für den Umgang mit Alkohol im Betrieb

• Nur mit Null Promille können Sie konzentriert arbeiten und zuverlässig Ihre Aufgaben erledigen. Trinken Sie während der Arbeitszeit keinen Tropfen Alkohol.

• Bieten Sie den Kollegen bei Ihrer Geburtstagsfeier alkoholfreie Getränke an, zum Beispiel eine Fruchtbowle oder gute Säfte und Limonaden.

• Lassen Sie sich nichts aufdrängen: Ein Kollege lädt während der Arbeitszeit zum Umtrunk. Es ist weder unhöflich noch unfreundlich, wenn Sie an Stelle eines alkoholischen ein alkoholfreies Getränk wählen. Unsinnig sind nachfolgende Diskussionen nach dem Motto „Ein Glas Sekt kann doch wirklich nicht schaden!“. Bleiben Sie einfach bei Ihrem Nein. Zum Beispiel so: „Danke für die Einladung, aber ich trinke heute lieber Saft.“

• Wer am Arbeitsplatz keinen Alkohol trinkt und auch keinen anbietet, ist weder eine Spaßbremse noch ein Langweiler. Kultivieren Sie doch bei „Ihren“ Anlässen das Thema „Säfte“ – im Supermarkt gibt es mittlerweile geschmacklich und qualitativ hochwertigste Produkte aus allen Kontinenten. Alkoholfreie Bowlen und Limonaden sind ebenfalls Alternativen.

• Sicher nach Hause kommen: Lassen Sie das Auto stehen, wenn Sie etwas getrunken haben. Bahn oder Bus sind die bessere Alternative.