Alkohol und Straßenverkehr

- Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, ist bei 0,5 Promille schon doppelt so hoch wie in nüchternem Zustand. Foto: Viktor Mildenberger/pixelio.de
„Ach, die paar Gläser Bier“ -
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt
Viele tausend Male findet es täglich unter deutschen Dächern so statt: Man hat gut gegessen, die Runde war fröhlich, der Wein ausgesucht und schmackhaft – und dann kommt der Moment der Wahrheit: Ist man nach zwei Gläsern Bier oder Wein überhaupt noch fahrtüchtig? „Das bisschen Wein zum Essen macht doch nichts“, sagt sich dann so mancher und greift zum Autoschlüssel. Diese Fehlentscheidung kann fatale Folgen haben.
Das berühmte „Kavaliersdelikt“ gibt es nämlich nicht: Alkohol am Steuer ist nicht nur eine Hauptursache für Verkehrsunfälle, Alkohol am Steuer ist auch ein Vergehen, das ganze Existenzen aufs Spiel setzen kann. In Deutschland sterben immer noch etwa 11 Prozent derjenigen, die Opfer eines Verkehrsunfalls werden, an den Folgen eines Alkoholunfalls – das ist fast jeder neunte Unfalltote.
Alkohol wirkt im Körper wie ein Betäubungsmittel. Die Gefahrenschwelle beginnt bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille, also nach einem Glas Bier oder Wein. Schon diese geringe Menge Alkohol verlängert die Reaktionszeit und erhöht die Bereitschaft zu riskantem Fahren. Sehfähigkeit und Bewegungskoordination sind beeinträchtigt. Ab etwa 0,5 Promille reagiert man langsamer, Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt, die Risikobereitschaft ist erhöht. Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, ist schon doppelt so hoch wie in nüchternem Zustand. Wer mit 0,5 Promille und mehr am Straßenverkehr teilnimmt, handelt ordnungswidrig.
Bei etwa 0,8 Promille sind alle Reaktionen deutlich verlangsamt. Typische Fahrfehler alkoholisierter Fahrzeugführer sind unter anderem überhöhte Geschwindigkeit, Fahren in Schlangenlinien, riskante Überholmanöver oder auch die Mitnahme von zu vielen Personen. Bei 1,1 Promille liegt der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit. Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, ist jetzt 10 Mal so hoch wie in nüchternem Zustand.

Die besondere Situation junger Menschen
Junge Menschen haben ein überdurchschnittliches Unfallrisiko im Straßenverkehr. Der Grund ist häufig eine Überschätzung der eigenen Fahrfähigkeiten und eine hohe Risikobereitschaft. Beide Faktoren werden durch Alkoholkonsum verstärkt. Nächtliche Freizeitunfälle ereignen sich hauptsächlich nach dem Besuch von Discos und Kneipen oder nach privaten Partys. Für 18- bis 24-Jährige stehen Unfälle im Zusammenhang mit Disco-Besuchen an erster Stelle, für 25- bis 34-Jährige Unfälle im Zusammenhang mit Kneipenbesuchen.
Bei etwa der Hälfte der Fahrten, die junge Menschen nachts oder am Wochenende unternehmen, werden sie von Beifahrern begleitet. Für gewöhnlich veringern diese das Unfallrisiko, bei jungen Fahrern konnte dieser Effekt jedoch nicht bestätigt werden. Als Ursache hierfür wird genannt, dass sie die Aufmerksamkeit des Fahrers vom Lenken des Fahrzeugs ablenken. Wenn dann noch Alkohol ins Spiel kommt, ist die Reaktionssicherheit zusätzlich beeinträchtigt. Bei 0,8 Promille ist eine Fahrt mit Beifahrer um das 2,5 fache gefährlicher als eine Alleinfahrt. (Foto: A. Dreher/pixelio.de)
Feste, Feiern, Fahren: "Nun sei doch nicht so ungemütlich..."

- Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Tipps für Sie, wenn Sie Gastgeber sind oder abends noch fahren wollen
Wenn Sie Gäste erwarten:
• Wer keinen Alkohol trinken möchte, ist keine Spaßbremse. Er möchte nur keinen Alkohol trinken. Ganz gleich aus welchem Grund Ihr Gast um Mineralwasser oder Saft bittet: Niemand sollte ihn zum Alkoholkonsum nötigen. Auch Sie nicht. Und auch dann nicht, wenn Sie felsenfest davon überzeugt sind, dass der aufwendig zubereitete Tapas-Teller nur in Kombination mit spanischem Rotwein schmeckt. Dazu frisch gepresster Orangensaft ist eine Delikatesse, kein Sakrileg.
• Bieten Sie Ihren Gästen immer auch verschiedene alkoholfreie Getränke an. Es muss nicht immer Apfelschorle sein – die Auswahl an exotischen Fruchtsäften und Soft Drinks im Supermarkt lässt mittlerweile kaum noch Wünsche übrig. Tipp: Tomatensaft verträgt sich mit nahezu allen warmen Gerichten.
• Die Telefonnummer eines Taxiunternehmens bereit zu halten, ist sinnvoll. Sie können als besondere Aufmerksamkeit Ihren Gästen gegenüber auch schon vor deren Ankunft im Internet nachsehen, wann die letzte passende Straßenbahn fährt. Wer weiter entfernt wohnt, freut sich vielleicht über Ihr Angebot, ganz unkompliziert auf der Couch übernachten zu dürfen.
• Wenn einer Ihrer Gäste nicht mehr fahrtüchtig ist und dennoch nach seinem Autoschlüssel greift, sollten Sie versuchen, ihn vor sich selbst zu schützen – und damit das Leben Unbeteiligter, das er auf der Straße gefährden könnte. Wenn gutes Zureden nicht fruchtet und er sich weigert, den Autoschlüssel herzugeben, ist es günstig, sich unter Ihren Gästen einen Verbündeten zu suchen und dann kurzerhand ein Taxi zu rufen. Gemeinsam mit Ihrem Verbündeten wird es Ihnen gelingen, den alkoholisierten Gast in das Taxi zu setzen.

- Foto: Janine/pixelio.de
Wenn Sie selber fahren:
• Die Entscheidung, ob Sie mit dem Auto zurückfahren werden oder nicht, sollten Sie schon getroffen haben, wenn Sie das Haus verlassen. Damit steht auch fest, ob Sie Alkohol trinken können. Wenn Sie unschlüssig sind, lassen Sie den Wagen gleich zuhause stehen und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. Auch wenn Sie zu mehreren unterwegs sind, sollte geklärt sein, wer fährt und deshalb nüchtern bleibt.
• Lassen Sie sich im Verlauf des Abends keine Diskussionen aufdrängen nach dem Motto: „Das eine Bier, das macht doch nichts“. Doch, macht es.
• Ganz auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie tagsüber geklärt haben, wie Sie im Falle des Falles nach Hause kommen. Wie lange die öffentlichen Verkehrsmittel fahren, kann mit drei Klicks im Internet nachgesehen werden. Und stecken Sie genügend Geld für eine Taxifahrt ein.

- Foto: Rudolf Ortner / pixelio.de
Wenn Sie Beifahrer sind:
• Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Fahrer tatsächlich noch fahrtüchtig ist, müssen Sie nicht bei ihm / ihr einsteigen. Auch wenn es so vereinbart war. Schon ein Glas Wein oder Bier verlangsamt das Reaktionsvermögen und erhöht die Bereitschaft zum riskanten Fahren – was nicht nur Ihr eigenes Leben gefährden kann. Es ist also weder „zickig“ noch kleinkariert, nur bei wirklich nüchternen Fahrern mitfahren zu wollen.
• Bestehen Sie auf einer klaren Absprache zu Beginn des Abends. Mit bereits Angetrunkenen zu diskutieren, bringt nichts.
• Nehmen Sie sicherheitshalber Geld für ein Taxi mit. Sie können sich auch nachmittags schon die Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel im Internet heraussuchen und ausdrucken.
Die Promille-Grenzwerte im Straßenverkehr
• bis 0,5 Promille bei Fahranfängern oder Fahranfängerinnen in der Probezeit und / oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres (* siehe unten):
Geldbuße in Höhe von 250 Euro, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen, dazu kommen 2 Punkte im Verkehrszentralregister.
• bis unter 0,5 Promille
- nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt
- strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
• ab 0,5 Promille (doppeltes Unfallrisiko)
- Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Erstverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
Zweitverstoß: 4 Punkte, 1.000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 1.500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
- strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Schadensersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
• ab 1,1 Promille (über 10faches Unfallrisiko)
- strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Schadensersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
* Probezeit für Fahranfänger
Seit dem 1. November 1986 gilt für Fahranfänger die zweijährige Probezeit. Mit dieser Bewährungszeit soll der aus Unerfahrenheit und hoher jugendtypischer Risikobereitschaft resultierenden Unfallgefährdung durch den Fahranfänger entgegengewirkt werden. Junge Menschen sind besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Gemessen an ihrem Anteil am Straßenverkehr und an der Gesamtbevölkerung weisen sie noch immer ein überproportional hohes Unfallrisiko auf. Hauptursachen sind der Mangel an ausreichender Fahrerfahrung und die altersbedingt ausgeprägte Risikobereitschaft. Jährlich verlieren 20.000 Fahranfänger ihre Fahrerlaubnis vor Ablauf der Probezeit.
Seit August 2007 gilt für Fahranfänger die Null-Promille-Grenze.
Quelle und weitere Informationen: Kraftfahrt-Bundesamt, www.kba.de



