So handeln Sie richtig – als Kollegin oder Kollege

Nehmen Sie Ihre Vermutung ernst

Sprechen Sie die betroffene Person an, wenn Sie Alkoholprobleme vermuten. Wichtig ist es, dass Sie über die eigenen Gefühle und Wahrnehmungen zu sprechen. Sie können zum Beispiel offen schildern, was Sie beobachtet haben. Oder dass Sie sich wegen eines bestimmten Vorfalls um den Kollegen oder die Kollegin Sorgen machen.

Ziel des Gesprächs ist nicht, dem anderen zu beweisen, dass er oder sie alkoholabhängig ist. Vielmehr geht es darum, Hilfe anzubieten und auf Hilfsangebote hinzuweisen.

Wundern Sie sich nicht, wenn der Kollege oder die Kollegin zunächst abwehrend reagiert. Es mag sein, dass Sie mit einen Gespräch wenig erreichen. Je mehr Rückmeldungen die betroffene Person erhält, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie allmählich ihr Verhalten überdenkt und ändern möchte. 

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie das Problem ansprechen sollen, wenden Sie sich an die Anlaufstelle im eigenen Betrieb oder an eine örtliche Beratungsstelle (zu finden unter: www.suchthilfeverzeichnis.de). Auch die Praxishilfe „Das Gespräch unter Kolleginnen und Kollegen“ bietet Unterstützung und kann bei der DHS bestellt werden (www.dhs.de).