Es gibt unterschiedliche Schritte, die auf den Ebenen „Prävention“ und „Intervention“ möglich sind. Dabei werden auch verschiedene Perspektiven eingenommen, denn Kolleginnen und Kollegen haben untereinander häufig ein anderes Verhältnis als z.B. ein Chef zu seinen Mitarbeitenden. Eins gilt jedoch für Alle: Schweigen hilft keinem!
Es ist wichtig hervorzuheben, dass Gespräche von Einzelpersonen mit dem betroffenen Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin Veränderungsprozesse in Gang setzen können. Die authentisch vorgetragene Sorge z.B. durch eine gute Kollegin kann im frühen Stadium eines negativen Entwicklungsprozesses die betroffene Person berühren und „wachrütteln“. Das Reden mit der Kollegin oder dem Kollegen anstelle über ihn oder sie zeigt die Wertschätzung, die Sie der betroffenden Person entgegenbringen.
Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind durch Ihre Fürsorgepflicht gesetzlich dazu angehalten, auf mögliche Gefährdungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu achten – dazu zählt auch die Suchtprävention. Ein guter Arbeitsschutz zeichnet sich daher nicht nur durch ergonomisch korrekte Bürostühle oder die Helmpflicht auf Baustellen aus, sondern auch durch einen funktionierenden Schutz vor alkoholbedingten Schäden. Dazu können sie verschiedene Maßnahmen ergreifen:
In den Rubriken „Rat und Hilfe“ und „Zum Weiterlesen“ finden Sie konkrete Tipps zum Umgang mit Beschäftigten, die Alkoholprobleme haben. Auch interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dort fündig.