Alkohol am Arbeitsplatz - Was kann getan werden?

Es gibt unterschiedliche Schritte, die auf den Ebenen „Prävention“ und „Intervention“ möglich sind. Dabei werden auch verschiedene Perspektiven eingenommen, denn Kolleginnen und Kollegen haben untereinander häufig ein anderes Verhältnis als z.B. ein Chef zu seinen Mitarbeitenden. Eins gilt jedoch für Alle: Schweigen hilft keinem!

Kolleginnen und Kollegen

Es ist wichtig hervorzuheben, dass Gespräche von Einzelpersonen mit dem betroffenen Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin Veränderungsprozesse in Gang setzen können. Die authentisch vorgetragene Sorge z.B. durch eine gute Kollegin kann im frühen Stadium eines negativen Entwicklungsprozesses die betroffene Person berühren und „wachrütteln“. Das Reden mit der Kollegin oder dem Kollegen anstelle über ihn oder sie zeigt die Wertschätzung, die Sie der betroffenden Person entgegenbringen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind durch Ihre Fürsorgepflicht gesetzlich dazu angehalten, auf mögliche Gefährdungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu achten – dazu zählt auch die Suchtprävention. Ein guter Arbeitsschutz zeichnet sich daher nicht nur durch ergonomisch korrekte Bürostühle oder die Helmpflicht auf Baustellen aus, sondern auch durch einen funktionierenden Schutz vor alkoholbedingten Schäden. Dazu können sie verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • thematisieren Sie die Folgen und Auswirkungen von Alkoholkonsum
  • gestalten Sie den gesamten Betrieb auf eine alkoholfreie Arbeitswelt um
  • unterstützen Sie eine Betriebskultur, die eine kritische Haltung zum Alkoholkonsum zulässt und fördert
  • beachten Sie arbeitsplatzbezogene Belastungs- und Stressfaktoren und nehmen Sie sie ernst
  • stellen Sie keine alkoholischen Getränke in den Firmenkühlschrank
  • führen Sie anstelle des „Feierabendbiers“ ein nicht alkoholisches Getränk als Routine ein
  • verhindern Sie sozialen Druck, der zum Alkoholkonsum führt
  • Sie können den Umgang mit Stresssituationen thematisieren und ein positives allgemeines Gesundheitsverhalten fördern
  • legen Sie Regelungen zur Suchtvorbeugung schriftlich fest, zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung
  • binden Sie die Gesundheitsförderung in die betriebliche Personal- und Organisationsentwicklung ein
  • führen Sie Gespräche zwischen Führungskräften und Betroffenen
  • lassen Sie führende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelmäßig in den Bereichen Gesundheitsförderung und Alkoholprävention fortbilden
  • arbeiten Sie mit Beratungsstellen in Ihrer Nähe zusammen (Beratungsstellen finden Sie unter www.suchthilfeverzeichnis.de)

In den Rubriken „Rat und Hilfe“ und „Zum Weiterlesen“ finden Sie konkrete Tipps zum Umgang mit Beschäftigten, die Alkoholprobleme haben. Auch interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dort fündig.